Bredeck-Bakker Facebook Gewinnspiele

Teilnahmebedingungen Facebook-Gewinnspiel

Bredeck-Bakker Facebook Gewinnspiele
Ausrichter des Gewinnspiels ist die Bredeck-Bakker OHG mit Sitz in der Kirchstraße 20 in 48683 Ahaus-Alstätte (in der Folge nur noch: Bredeck-Bakker). Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

Was kann man gewinnen?
Sie haben durch Ihre Teilnahme die Möglichkeit, als Preis einen 30€ Gutschein für ein Spargelessen zu Zweit zu gewinnen. Einlösbar ist der Gewinn von Montags bis Sonntags an einem Tag Ihrer Wahl (nach Absprache mit Bredeck-Bakker).

Wie kann man gewinnen?
Sie nehmen teil, indem Sie den Beitrag auf Facebook mit „gefällt mir“ markieren und den Gewinnspielbeitrag kommentieren – je nach Wunsch auch noch teilen.

Wer darf teilnehmen?
Die Teilnahme ist jeder natürlichen Person ab einem Mindestalter von 18 Jahren erlaubt und kostenlos. Teilnehmer unter 18 Jahren sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Automatisierte Gewinnspiel-Dienste sowie Gewinnspielvereine sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wer darf nicht teilnehmen?
Bredeck-Bakker behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Dies sind beispielsweise der Verstoß gegen vorliegende Teilnahmebedingungen, Manipulationen und/oder rechtswidrige Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachen, Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Bredeck-Bakker behält sich vor, ggf. rechtliche Schritte einzuleiten. Nutzer müssen für etwaige Rechtsverstöße einstehen. Mitarbeiter von Bredeck-Bakker sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme an diesem Gewinnspiel ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wann findet das Gewinnspiel statt?
Die Gewinnspielaktion startet mit der Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrages und ist zeitlich begrenzt.

Wann und wie wird ausgelost?
Das Ende des Gewinnspiels wird rechtzeitig auf Facebook bekannt gegeben. Nach Beendigung der Aktion werden die Gewinner unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels eines unabhängigen Losverfahrens ermittelt.

Wie erfährt man von dem Gewinn?
Das Ergebnis der Auslosung wird am Tag des Gewinnspielendes auf Facebook veröffentlicht. Der Gewinner wird auf Facebook von Bredeck-Bakker namentlich bekannt gegeben.

Wie erhält man den Gewinn?
Nachdem der Gewinner bekanntgegeben wurde, wird er aufgefordert, sich mit dem Bredeck-Bakker in Verbindung zu setzen und seine Kontaktadresse für die Übermittlung des Gewinns anzugeben. Nach Übermittlung der Daten kann eine Reservierung (die vor dem 01. Juni 2020 eingelöst werden muss) vereinbart werden.

Was passiert, wenn man sich nicht meldet?
Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 3 Tagen bei Bredeck-Bakker, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Tritt dieser Fall ein, wird aus allen gewinnberechtigten Teilnehmern ein neuer Gewinner ausgelost. Das geschieht auch, wenn durch die Angabe falscher/fehlerhafter Daten bezüglich der Kontaktadresse die Zusendung des Gewinns nicht möglich sein sollte.

Datenschutzhinweise
Sämtliche im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden durch den Bredeck-Bakker lediglich zur Durchführung des Gewinnspiels eingesetzt.

Freistellung von Facebook
Dieses Gewinnspiel wird durch die Bredeck-Bakker GmbH mit Sitz in der Ahauser Straße 1 in 48599 Gronau durchgeführt. Facebook steht in keinerlei Verbindung zu diesem Gewinnspiel. Facebook steht daher auch nicht als Ansprechpartner bezüglich dieses Gewinnspiels zur Verfügung. Sämtliche Fragen/Informationen diesbezüglich sind an Bredeck-Bakker zu übermitteln.

Sonstiges
Bredeck-Bakker behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu beenden. Umstände, die dazu führen können, sind z.B. Störungen des Gewinnspiels durch höhere Gewalt, rechtliche Gründe, technische Gründe (bspw. Hardware oder Software-Fehler) oder Manipulationen des Gewinnspiels durch Dritte. Bredeck-Bakker haftet nicht für Folgen, die aus der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen und außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Eine Barauszahlung des Sachpreises ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht an andere Personen übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.